Sauna Dielheim 
Mobile FassSauna

§1 Vertragspartner

§1.1. Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem im Vertrag genannten Mieter, im Folgenden Mieter genannt und der Firma KW RENTAL – Auf der Hälde 4 - 69234 Dielheim, vertreten durch Waldemar Kirbabin, im Folgenden Vermieter genannt.

§2 Gegenstand des Vertrages

§2.1. Vertragsgegenstand ist die Anmietung eines Mietobjektes - im Speziellen Sauna sowie Zubehör - und ggf. zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Reinigung, Zubehör, Verbrauchsmaterial.

§2.2. Schriftlich festgehalten werden Daten des Mieters, Rechnungsadresse, Lieferadresse, Aufstellort, Mietdauer, Mietobjekt(e), Zusatzleistungen. Ferner die Kosten für o.g. Mietobjekte und zusätzliche Leistungen.

§2.3. Es gilt die aktuelle Preisliste die in Schriftform eingesehen werden kann oder unter www.Sauna-Dielheim.de "Preisliste" abrufbar ist.

§3 Definierte Verwendung / Einsatzzweck

§3.1. Die Mietobjekte dürfen ausschließlich für den Zweck genutzt bzw. eingesetzt werden, für den sie bestimmt sind.

§3.2. Die Einheiten und Geräte dürfen keinesfalls überlastet werden - die vorgegebenen Temperaturen, Füllstände, Personenzahlen sind unbedingt einzuhalten.

§3.3. Bauliche, technische oder anderweitige Änderungen an den Einheiten sind ebenso unzulässig wie das Entfernen und/oder Unkenntlichmachen von Logo´s, Beschriftungen, Aufklebern, Warnhinweisen. Ebenso unzulässig ist das Anbringen selbiger.

§3.4. Der Einsatz ist auf den privaten Gebrauch beschränkt. Im Falle dessen, dass der Mieter die Einheiten öffentlich - bspw. für ein Firmenevent - einsetzen will, hat der Mieter eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese bei Mietbeginn vorzulegen. Öffentliche Nutzung ist darüber hinaus anzufragen und vertraglich festzuhalten.

§3.4. Erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen sowie die Erfüllung von Auflagen erledigt der Mieter.

§4 Höchsttemperaturen, Füllstände, Personenzahlen

§4.1. Jedes Mietobjekt hat aufgrund seiner Beschaffenheit gewisse technische Rahmenbedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen und nicht über- oder unterschritten werden dürfen.

§4.2. Die Maximale Personenzahl zur zeitgleichen Nutzung, die Höchsttemperatur beim Heizen, die minimale und maximale Befüllung mit Wasser ist den Technischen Daten bzw. der Bedienungsanleitung des jeweiligen Mietobjektes zu entnehmen. Diese technischen Daten / Bedienungsanleitungen sind bindend und Teil der Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

§5 Aufstellung / Platzierung

§5.1. Das Mietobjekt ist auf befestigtem Untergrund - bspw. gepflasterte Fläche, verdichtete Schotterfläche/Splittfläche, fester befahrbarer Rasen und/oder dgl. aufzustellen!

§5.2. Das Mietobjekt ist "in Waage" aufzustellen - also in Längsrichtung als auch in Querrichtung grade aufzustellen. (Liebellen zum Nivellieren sind über den Zugvorrichtungen und an den Längsseiten der Anhänger angebracht) Ansonsten besteht ggf. KIPPGEFAHR!

§5.3. Die Mietobjekte sind mittels vorhandener Stützen/Stützfüße gegen kippen oder Veränderung ihrer Lage zu sichern! Ansonsten besteht ggf. KIPPGEFAHR!

§5.4. Anhänger sind mittels Handbremse - oder falls nicht vorhanden mittels Radkeil - gegen (Weg-)Rollen zu sichern!

§5.5. Die Aufstellung hat so zu erfolgen, dass die technischen Einrichtungen - insbesondere Öfen, Ofenrohre, Abgasleitungen und weitere technische Einrichtung die sich bei Nutzung erhitzen - mit entsprechendem Sicherheitsabstand zu Bauwerken, Zäunen, Sichtschutz, Bäumen, Hecken, Pflanzen und dgl. in Betrieb genommen werden können. Hierbei sind die jeweils aktuell geltenden Brandschutzvorschriften zwingend einzuhalten! Ansonsten besteht ggf. BRANDGEFAHR!

§6 Betrieb und Befeuern von Öfen

§6.1. Die Öfen der Mietobjekte sind reine Holzöfen. Es darf ausschließlich mit trockenem, gut abgelagerten Brennholz welches in in entsprechender Größe geteilt/zugeschnitten ist befeuert werden.

§6.2. Das Verfeuern von Altholz, Holzresten, Dachlatten und dgl., behandeltem lackiertem lasiertem oder anderweitig ver- oder bearbeiteten Holz, Grillkohle, Holzkohle, Brikettes und weiteren brennbaren Materialien ist untersagt. Gefahr von GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG! Es besteht BRANDGEFAHR!

§6.3. Der jeweilige Ofen, als auch das Ofenrohr und der Kamin werden heiß! Es besteht VERBRENNUNGSGEFAHR!

§6.4. Türen, Griffe, Schieber, Aschekasten sind ausschließlich mit den mitgelieferten Drahtbügeln/Griffen zu öffnen/zu schließen!

§6.5. Das Nachlegen von weiterem Brennholz hat zügig zu erfolgen. Die Ofentür darf nur für den Vorgang des Nachlegens geöffnet werden und muss hiernach umgehend wieder geschlossen werden!

Gefahr von GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG!

§6.6. Das Abdecken des Ofens, auch in Teilen, das Ablegen von Textilien, Badetüchern und dgl. sowie das Ablegen anderer Gegenstände auf, neben, an dem Ofen oder in unmittelbarer Nähe ist untersagt! BRANDGEFAHR!

§6.7. Die Sauna und/oder die Öfen sind nicht zur Trocknung von Textilien, Badetüchern und dgl. zu nutzen. Beim Heraustreten aus der Saunakabine ist sämtliches Textil, Badetücher und dgl. mit hinaus zu nehmen.

§6.8. Der befeuerte Ofen unterliegt der ständigen Aufsichtspflicht des Mieters.

§7 Kaution(en) / Selbstbeteiligung (SB)

§7.1. Bei Mietbeginn hinterlegt der Mieter eine BAR-Kaution bei dem  Vermieter.

§7.2. Die Höhe der jeweiligen Kaution ist abhängig von Mietobjekt und Buchungsreferenzen und kann in Schriftform oder unter Sauna-Dielheim.de "Preisliste" eingesehen werden

§7.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor die Kaution komplett oder zu Teilen einzubehalten, wenn das Mietobjekt beschädigt und/oder verschmutzt (über die im Mietvertrag vereinbarte übliche durch sachgemäße Nutzung hinaus entstandenen Verschmutzungen) und/oder unvollständig zurück gegeben wird.

§7.4. Bei Selbstabholung durch den Mieter gilt eine Selbstbeteiligung von 1000€ für Schäden an Fahrzeugen und/oder Mietobjekten als vereinbart.

§8 Nutzung, Reinigung, Sorgfaltspflicht

§8.1. Das jeweilige Mietobjekt ist sorgfältig, pfleglich, ordentlich zu behandeln.

§8.2. Es gilt die goldene Saunaregel "KEIN SCHWEISS AUF`S HOLZ" die verlangt generell und ohne Ausnahme ein Handtuch zwischen Körper und Holz zu legen. Badetextil ist auf keinen Fall ausreichend.

§8.3. Der Verzehr von Speisen und Getränken, das Rauchen und dgl. sind innerhalb der Mietobjekte untersagt!

§8.4. Die Nutzung des Mietobjektes unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen und/oder Medikamenten und/oder anderer berauschender Substanzen ist untersagt!

§8.5. Nach der Mietdauer ist das Mietobjekt "besenrein" zu übergeben. Der Ofen muss geleert werden. Schweiß-, Öl, oder andere Flecke stellen u.a. eine "starke Verschmutzung" dar und sind vom Mieter zu beseitigen.  

Die Endreinigung von Ofen (nicht das Leeren von Ascheresten), Fensterflächen, Sitzflächen sowie die Desinfektion von Kontaktflächen übernimmt der Vermieter nach der Mietdauer.

Die Beseitigung "starker Verschmutzungen" die vom Mieter nicht beseitigt wurden, wird entsprechend dem entstehenden Aufwand von der Mietkaution abgezogen!

§8.6. Die Nutzung der Mietobjekte ist ständig vom Mieter zu beaufsichtigen. Diese Aufsichtspflicht kann der Mieter nicht an Dritte übertragen.

§8.7. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht unbeaufsichtigt die Mietobjekte nutzen/betreten. Die beaufsichtigende Person muss volljährig sein (18+). Kinder über 16 Jahren dürfen nach Einweisung und nach Ermessen des Mieters innerhalb seiner Aufsichtspflicht die Mietobjekte nutzen.

§9 Haftung

§9.1. Der Mieter haftet für Schäden, Diebstahl, Zerstörung, vom Mietobjekt und den zugehörigen im Lieferumfang enthaltenen Utensilien in vollem Umfang. Für durch vorgenannte Punkte entstehende Ausfall- und/oder Folgekosten haftet ebenfalls der Mieter vollumfänglich.

§9.2. Weiterhin haftet der Mieter in vollem Umfang für Schäden die durch zweckwidrigen Einsatz des Mietobjektes, durch unsachgemäßen Gebrauch, durch Nichteinhaltung von Höchsttemperaturen, Personenzahl, Füllstand und/oder durch unsachgemäße Aufstellung und/oder falschen Aufstellort verursacht werden.

§9.3. Der Mieter entbindet dem Vermieter ausdrücklich von Schadensersatzleistungen gegenüber sich selbst als auch gegenüber Dritten, die durch die Nutzung des Mietobjektes entstehen.

§9.4. Die Nutzung der Mietobjekte durch den Mieter und Dritte geschieht auf eigene Gefahr.

§9.5. Eine Untervermietung und/oder Überlassung der Mietobjekte an Dritte ist nicht gestattet.

§9.6. Kann der Vermieter das Mietobjekt bei Rückgabe nicht unmittelbar auf Schäden, Verunreinigung und Weiteres überprüfen, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Pflicht für Schäden, Verunreinigungen und Weiteres zu haften, wenn sie in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. (z.B. bei Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten durch Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum, auch wenn dies nach Absprache mit der Vermieter geschieht, oder auch bei Rückgabe auf dem Gelände der Vermieter ohne anwesende vertretungsberechtigte Person der Vermieter)

In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung und ggf. der Einbehalt der Kaution im Ganzen oder in Teilen.

§10 Ausfall von Technik/Geräten

§10.1. Fällt die Technik bzw. ein Gerät zugehörig zum Umfang des Mietobjektes aus und ist dieser Ausfall nicht auf Verschulden des Mieters zurück zu führen, so erhält der Mieter sowohl Mietpreis als auch seine Kaution zurück. Anstelle des Mietpreises kann auch eine erneute Miete zu anderem Termin vereinbart werden. Die Kaution wird in diesem Falle zurück bezahlt und zum neuen Termin erneut erhoben.

§10.2. Schadensersatzleistungen, die über die Rückzahlung des Mietpreises hinaus gehen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

§10.3. Über den Ausfall von Technik bzw. Gerät(en) ist der Vermieter unverzüglich telefonisch oder per mail zu informieren!

§11 Lieferung / Lieferservice "Bringen & Holen"

§11.1. Der Service der Lieferung - "Bringen & Holen" wird nach der jeweils aktuellen Preisliste und der jeweils gültigen Berechnungsformel berechnet.

§11.2. Der Vermieter vereinbart mit dem Mieter einen Liefertermin/Abholtermin, der Gegenstand der Buchung ist. Wird der Liefertermin/Abholtermin nicht explizit in Schriftform festgehalten, wird dieser Termin jeweils kurzfristig - i.d.R. telefonisch vereinbart.

§11.3. Der Mieter stellt sicher, dass bei Lieferung/Abholung die Zufahrt zum Aufstellstandort uneingeschränkt möglich ist.

Die Zufahrt ist entsprechend befestigt.

Die Zufahrt muss mindestens 2,50m breit und dem jeweiligen Mietobjekt entsprechend hoch sein (Höhe variiert und kann individuell zu jedem Mietobjekt erfragt werden). Erfordert die Zufahrt eine Fahrbewegung "um´s Eck" - also um einen Winkel, so liegt es im Ermessen des Mieters, das der Radius ausreichend ist um einen Anhänger von  5 m Länge einzubringen. Die Zufahrt wird vom Mieter bei Schnee geräumt. Die Zufahrt ist mit einem PkW/Transporter/Kleinlaster mit Anhänger befahrbar. Die Zufahrt hat einen moderaten Neigungswinkel (gleich ob ansteigend oder abfallend).

Die Zufahrt ist nicht durch, durch Dritte abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände versperrt. Dies gilt auch für die Fläche gegenüber der Zufahrt - insbesondere bei engen Zufahrten.

§11.4. Ist eine Zufahrt aufgrund von Versäumnissen des Mieters (bspw. bei Schnee nicht geräumt), oder aufgrund falscher Maßangaben und/oder falscher Angaben über Gegebenheiten durch den Mieter, oder Aufgrund der Beschaffenheit der Zufahrt (bspw. schweres Gelände, weicher, nicht befestigter Boden, erhebliche Anstiege o. Abfälle und dgl.) die vom Mieter nicht angegeben wurde, nicht befahrbar, oder eine Zufahrt aufgrund der Umstände, die dem Mieter bekannt waren, nicht zumutbar* oder durchführbar, so behält sich der Vermieter vor, das Mietobjekt nicht auf der vorgesehenen Fläche ab- bzw. aufzustellen.

Wird eine geeignete Ausweichfläche angegeben, werden die Mehrkosten für eine ggf. zusätzliche Lieferstrecke vor Ort nachberechnet und sofort in BAR fällig.

Sofern auch kein anderer geeigneter Ausweich-Stellplatz angegeben wird, behält sich der Vermieter vor, das Mietobjekt nicht zu übergeben und die Buchung zu den in den AGB angegebenen Stornogebühren zu stornieren. Über die Stornogebühren hinaus übernimmt der Mieter in diesem Fall 50% der Kosten für den Lieferservice "Bringen & Holen"

§11.5. Die Bewertung von Bildmaterial der Zufahrt und/oder dem Aufstellplatz, vorab durch den Vermieter, begründet keine verbindliche Aussage über die Möglichkeit der Zufahrt. Es ist vielmehr als  Hinweis zu betrachten. Eine positive Auskunft gründend auf Bildmaterial stellt keine verbindliche Zusage zur Befahrbarkeit der Örtlichkeit dar!

§11.6. Die Aufstellung ist wie in §5 beschrieben auszuführen und der gewählte Aufstellort muss entsprechend beschaffen sein.

§11.7. Der Ofen der Saune muss zum Zeitpunkt der Abholung abgekühlt sein - dürfen keine Glut mehr in sich haben - der Aschekasten muss geleert sein!

§11.8. Der Mieter ist sowohl bei Lieferung als auch bei Abholung zugegen. Dies stellt sicher, dass das Vieraugen-Prinzip angewendet werden kann, die Kaution vom Mieter an der Vermieter, als auch von der Vermieter an den Mieter (zurück-)gezahlt werden kann und eventuelle Schäden, Verunreinigungen sofort gemeinsam geklärt und/oder festgehalten werden können. Der Mieter kann nach Rücksprache mit dem Vermieter hierzu eine volljährige und damit geschäftsfähige Person zu dieser Aufgabe bevollmächtigen. Eine Lieferung/Abholung ohne Anwesenheit des Mieters oder einer von ihm bevollmächtigten Person ist nicht möglich.

§12 Selbstabholung

§12.1. Grundvoraussetzung für eine Selbstabholung sind a) der Nachweis über eine Fahrerlaubnis Kl. BE (bzw. alte Klasse 3) und b) ein Fahrzeug mit einer Anhängelast dem Anhänger UND Mietobjekt bzw. deren Gesamtgewicht entsprechend und einem Nachweis darüber per Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1). Die Vermieterin erhält eine Kopie/Fotografie von Fahrerlaubnis UND Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1) des Mieters.

§12.2. Der Mieter stellt ggf. zum sicheren Anhängerbetrieb notwendige Utensilien selber (als da wären bspw. zusätzliche Außenspiegel, Adapter 7pol. auf 13pol. und Weitere)

§12.3. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor ein Mietobjekt und/oder Anhänger nicht auszuhändigen und die Buchung für beide Seiten kostenlos zu stornieren, falls der Mieter unzuverlässig* erscheint! In diesem Fall berechnet weder der Vermieter dem Mieter kosten, noch zahlt der Vermieter einen - wie auch immer gearteten - Schadenersatz an den Mieter. Der Mietvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. *Die Definition von "unzuverlässig" obliegt dem Vermieter.

§12.4. Der Mieter ist verantwortlich für die Ladungssicherung! Die Mietobjekte sind Ladegut und entsprechend auf den Anhängern verladen und gesichert. Das Prüfen der Ladungssicherung - ggf. auch wiederholt und/oder nach bereits zurückgelegter Strecke obliegt dem Mieter!

Nach dem Abbau hat der Mieter nach den Vorgaben dem Vermieter bewegliche, zum Mietumfang gehörende Gegenstände zu sichern. Hierzu ist die jeweils zum Objekt und/oder Fahrzeug gehörende Anleitung zu befolgen! Für Schäden die aus Nichtbefolgen von §12.3 entstehen haftet der Mieter vollumfänglich

§12.5. Fahrzeuge die zum Zwecke des Transportes der Mietobjekte an den Mieter übergeben werden sind keine Mietobjekte und dienen ausschließlich zum Zweck des Transportes der jeweiligen Mietobjekte.

Das Zuladen fremder Gegenstände, das Abladen der Mietobjekte und die Verwendung der Fahrzeuge zum Transport anderer Gegenstände und Objekte ist untersagt!

§12.6. Alle Fahrzeuge werden maximal mit der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit von 100km/h bewegt. Dies gilt auch, wenn das individuelle Fahrzeug ggf. eine durch Ausnahmegenehmigung eingetragene Höchstgeschwindigkeit über 100km/h besitzt.

§12.7. Die Selbstbeteiligung (SB) des Mieters beträgt im Schadensfall an Mietobjekt und/oder Anhänger 1000€.

§12.8. Das Merkblatt "Aufstellen & Abbauen", welches jedem Fahrzeug und Mietobjekt mitgeliefert wird ist einzuhalten.

§12.9. Vor der Rückfahrt zur Rückgabe muss der Ofen abgekühlt sein, es darf keine Glut mehr im Ofen vorhanden sein, der Aschekasten muss entleert sein! Andernfalls besteht BRANDGEFAHR!

§12.10. Die Rückgabe des Mietobjektes und/oder Anhängers hat pünktlich zu erfolgen. Verspätet sich der Mieter, hat er dies telefonisch anzuzeigen. Bei einer Verspätung von über 30 Minuten fallen ggf. zusätzliche Kosten an, die die Vermieterin von der Mietkaution abziehen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Folgevermietung durch die verspätete Rückgabe beeinträchtigt wird.

*Definition "nicht zumutbar": Als nicht zumutbar gilt, wenn der Vermieter zum Einbringen, Ab- bzw. Aufstellen des Mietobjektes neben dem einfachen Einfahren des Anhängers auf dem das Mietobjekt transportiert wird weitere Aufgaben, insbesondere die körperliche Arbeiten, wie versetzen von Hindernissen und dgl. und/oder wenn der Zeitaufwand zum Einbringen, Ab- bzw. Aufstellen des Mietobjektes eine Dauer von durchschnittlich 15 Minuten deutlich überschreitet oder voraussichtlich überschreiten würde!

§13 Verbindliche Buchung, Storno, Wetterrisiko

§13.1. Buchungen (als auch Reservierungen) werden erst mit Erstellen einer Buchungsbestätigung bzw. Auftragsbestätigung beidseitig bindend.

§13.2. Die Auftragsbestätigung kann in Schriftform mit Unterschrift, als auch per mail unter Angabe aller personenbezogenen und für die Vermietung benötigten Daten, erfolgen.

§13.3. Wird die Buchung/der Auftrag storniert fallen Stornogebühren an:

Stornierungen bis 21 Tage vor Mietbeginn werden mit 40% des Mietpreises berechnet.

Stornierungen bis 14 Tage vor Mietbeginn werden mit 60% des Mietpreises berechnet.

Stornierungen bis 7 Tage vor Mietbeginn werden mit 80% des Mietpreises berechnet.

Stornierungen bis 1 Tag vor Mietbeginn oder am Tag des Mietbeginns werden mit 100% des Mietpreises berechnet.

Dies gilt auch dann, wenn das Mietobjekt nach der Stornierung erneut an Dritte vermietet werden kann. Die Begründung für die Stornierung bleibt hierbei irrelevant.

Kosten für Zusatzleistungen wie "Bringen & Holen" oder "Upgrade & Optionen" werden bei Stornierung nicht - auch nicht anteilig berechnet!

§13.4. Das Wetterrisiko liegt - falls nicht explizit durch den Mietvertrag anders vereinbart - in jedem Fall beim Mieter. Die Nichtnutzung der Mietobjekte infolge von schlechter Witterung begründet keine Minderung von Mietpreis und/oder Preis der Zusatzleistungen.

Storniert der Mieter aufgrund von ungünstiger Witterung die erteilte Buchungsbestätigung bzw. Auftragsbestätigung so fallen o.g. Stornogebühren an.

§14 Sonderkonditionen / Aktionen / Rabatte / Gutscheine

§14.1. Sonderkonditionen / Aktionspreise / Rabatte außerhalb der jeweils gültigen Preisliste bedürfen der Schriftform bzw. schriftlichen Fixierung im Rahmen des Mietvertrages.

Aktionspreise / Rabatte sind nicht kombinierbar und gelten nur im jeweiligen Aktionszeitraum.

§14.2. Gutscheine behalten nach Vorgabe des Gesetzgebers ihre Gültigkeit. Differenzen zwischen Gutschein-Wert und Miet- bzw. Paketpreis und/oder Preis von Zusatzleistungen kann nicht ausbezahlt werden. Eine Differenz kann in Form vom Restguthaben auf dem Gutschein (oder auf einem zu diesem Zweck neu ausgestellten Gutschein) festgehalten werden und zu einem späteren Zeitpunkt zur - ggf. anteiligen - Zahlung von Mietpreis und/oder Zusatzleistungen eingelöst werden.

§15 Gültigkeit - Erfüllungsort/Gerichtsstand

§15.1. Die Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen (AGB) für die Vermietung von Mietobjekten der Vermieter, der Firma KW Rental gelten in der jeweils neusten Fassung für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen als vereinbart.

Änderungen, Nebenabsprachen, Sonderkonditionen und/oder weitere Abweichungen der AGB bedürfen der Schriftform.

Für alle in bestehenden/geschlossenen Verträgen nicht aufgeführten und/oder speziell genannten Punkte und/oder Regeln erlangen die entsprechenden Punkte der AGB ihre Gültigkeit.

§15.2. Der Vermieter widerspricht ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters

§15.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort aller durch den Vermieter erbrachten Leistungen ist 69234

Dielheim. Gerichtsstand ist Mannheim.

§16 Schlussbestimmung – Datum

§16.1. Sollten einzelne Bestimmungen der vorgenannten AGB nicht zur Anwendung gelangen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen.

§16.2. Diese Fassung der AGB der Firma KW Rental, vertreten durch Waldemar Kirbabin, ist gültig ab 15.01.2022. Alle vorherigen Fassungen verlieren damit ihre Gültigkeit.

§16.3. Die AGB ist auf Anfrage in Schriftform zusätzlich zum Vertrag erhältlich, oder online unter Sauna-Dielheim.de "AGB" nachzulesen.

Unterschrift Mieter